Ziele der Seminararbeit
Schülerinnen und Schüler werden mit den Prinzipien des wissenschaftspropädeutischen Arbeitens vertraut gemacht.
Bei der Anfertigung von Seminararbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler selbstständig insbesondere
- ein komplexes Vorhaben planen und unter Beachtung der formalen und terminlichen Vorgaben durchführen
- Methoden und Techniken der Informationsbeschaffung zeitökonomisch, gegenstands- und problemangemessen einsetzen
- Informationen und Materialien angemessen strukturieren und auswerten
- bei der Überprüfung unterschiedlicher Lösungsmöglichkeiten sowie bei der Darstellung von Arbeitsergebnissen zielstrebig arbeiten
- zu einer sprachlich angemessenen schriftlichen Darstellung gelangen
- Überarbeitungen vornehmen und Überarbeitungsprozesse aushalten
- die wissenschaftlichen Darstellungskonventionen (z.B. Zitiertechnik, Literaturnachweis) beherrschen lernen.
Teilnehmerkreis, zeitlicher Rahmen
- Schüler/innen der Jahrgangsstufe 12 der FOS oder BOS, die in die 13. Jahrgangsstufe übertreten möchten, besuchen am Ende der Jahrgangsstufe 12 ein mindestens 60 Stunden umfassendes und von der Schule betreutes Seminar.
- Im Falle eines Schulwechsels nach der 12. Jahrgangsstufe ist grundsätzlich die abgebende Schule zuständig für die Korrektur und Bewertung der Seminararbeit. Die Seminararbeit wird nach Abschluss der Korrektur mit den kompletten Unterlagen an die aufnehmende Schule weitergegeben. Die Notenbekanntgabe kann aus Gründen der Vereinfachung an der Schule erfolgen, die die Schülerin/der Schüler aktuell besucht.
- Schüler/innen, die in die Jahrgangsstufe 13 neu aufgenommen werden, wählen das Thema der Seminararbeit im Einvernehmen mit den betroffenen Lehrkräften zu Beginn der Jahrgangsstufe 13. Auf Antrag können sie an der Seminarphase teilnehmen.
- Schüler/innen, die nicht die erforderliche Zeit am Seminar teilnehmen, das Seminar abbrechen oder aus dem Seminar ausgeschlossen werden, haben beim Wiedereintritt in die 13. Klasse Probezeit. Diese Schüler/innen erhalten ein neues Thema für die Seminararbeit und haben keinen Anspruch auf Betreuung bei dessen Bearbeitung; zudem folgen Konsequenzen hinsichtlich der Gewährung von Ausbildungsförderung.
- Wiederholer der Jahrgangsstufe 13, die sich bereits darauf festgelegt haben, dass sie das Ergebnis der Seminararbeit erhalten möchten, müssen nach entsprechendem Antrag nicht an der Seminarphase teilnehmen.
Gestaltung der Seminarphase
Informationsphase
Am Beginn der Seminarphase werden die Seminaristen über die Organisation des Seminars, die geltenden Regeln (z.B. Folgen bei Plagiierung) und die Ziele sowie die Grundsätze der Bewertung der Seminararbeit informiert.
Arbeitsphase
Die Seminaristen erhalten im Rahmen der Seminarphase eine fundierte Einführung in grundlegende Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und werden zu einer tiefgründigen und planmäßigen Auseinandersetzung mit dem Rahmenthema angeleitet. Auf dieser Basis sind sie in der Lage, ihr Thema der Seminararbeit in einem größeren Kontext in seiner Bedeutung zu erfassen und aufzuarbeiten. In der Seminarphase wird z.B. zu folgenden Themen gearbeitet:
- Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens
- Anforderungen an die Gestaltung der Seminararbeit
- Literaturrecherche, Nutzung von Bibliotheken
- Nutzung des Computers und des Internets
- Präsentationstechniken
- Rhetorik
- Strategien der Arbeitsplanung und des Zeitmanagements
Diese Seminarveranstaltungen werden im Tätigkeitsnachweis der Seminaristen vermerkt. Die Schule hat auch die Möglichkeit, den Seminaristen neben bestimmten Pflichtmodulen auch Wahlmodule zur Auswahl zu geben.
Die Seminargruppen arbeiten unter Anleitung der Betreuungslehrkräfte selbstständig. Die Arbeit in der Seminargruppe umfasst z.B.:
- Recherche-Tätigkeiten: Bibliothek, Internet, Interviews, Exkursionen
- Informationsauswertung und Zusammenfassung von Ergebnissen
- Reflexion des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse
- Berichte und Diskussion zu Teilergebnissen
Die Seminaristen arbeiten während der Seminarphase auch außerhalb der Schule selbstständig an ihrer Seminararbeit (z.B. Bibliotheksarbeit, Firmenbesuche).
Am Ende der Seminarphase werden die bis dahin erarbeiteten Teile der Seminararbeit vor dem Gesamtseminar oder einer Seminargruppe vorgestellt.
Endfassung der Seminararbeit
Die Arbeit besteht aus folgenden Teilen:
- Deckblatt mit Thema, Name, Schul- und Schuljahresangabe
- Inhaltsverzeichnis
- ggf. Vorwort
- Ausarbeitung
- Quellen- und Literaturverzeichnis
- ggf. Anhang mit fachspezifischen Dokumentationen, angefertigten Gegenständen, Objekten auf Datenträgern, Ton- und Videoaufnahmen, Materialien, Tabellen, Graphiken, Karten etc.
- Erklärung über die selbstständige Anfertigung der Arbeit bzw. des Teils der Gruppenarbeit.
- ggf. digitale Fassung der Seminararbeit (CD-ROM) Formale
Vorgaben:
- Umfang: 10 - 15 Seiten, DIN A4
- Schrift: maschinenschriftlich
- Schriftgrad: i.d.R. 12 Punkt
- Zeilenabstand: i.d.R. 1 ½-zeilig
Bewertung der Seminararbeit
Grundlage der Bewertung der Seminararbeit sind die Leistungen im Rahmen der Seminarphase und die schriftliche Arbeit.
Die Korrektur und Bewertung erfolgt durch die Fachlehrkräfte, die das Seminar betreuen.
Leistungserhebungen während der Seminarphase
Zur Leistungserhebung während der Seminarphase halten Schüler z.B. Kurzreferate und präsentieren vorläufige Arbeitsergebnisse zu ihren Seminarthemen. Auch die Inhalte der Einführungsphase (wissenschaftliche Arbeitstechniken, Zitiertechniken etc.) können Gegenstand einer Leistungserhebung sein.
Bewertung des schriftlichen Teils der Seminararbeit
Bei der Bewertung der Seminararbeit sind die folgenden allgemeinen Kriterien einzubeziehen:
- Inhalt und Aufbau
- Selbstständigkeit im Umgang mit dem Thema
- Differenziertheit und Strukturiertheit der inhaltlichen Auseinandersetzung
- logische Struktur und Stringenz der Argumentation
- kritische Distanz zu den eigenen Ergebnissen und Urteilen
- wissenschaftliche Arbeitstechniken
- Umfang und Gründlichkeit der Materialrecherche
- Souveränität im Umgang mit den Materialien und Quellen
- Anwendung fachspezifischer Methoden
- korrekte Zitiertechnik
- unter sprachlichem Aspekt:
- Beherrschung der Fachsprache
- Verständlichkeit
- Präzision und Differenziertheit des sprachlichen Ausdrucks
- sinnvolle Einbindung von Zitaten und Materialien in den Text
- grammatikalische Korrektheit - Rechtschreibung und Zeichensetzung
- unter formalem Aspekt:
- Vollständigkeit der Arbeit
- angemessene Veranschaulichung
- Sauberkeit und Übersichtlichkeit von Graphiken und des Schriftbilds
- Einhaltung der vereinbarten Schreibformate und Regelungen
- korrektes Literaturverzeichnis
Eine Themaverfehlung führt zu einer Bewertung der schriftlichen Arbeit mit 0 Punkten.
Zusätzliche mündliche Prüfung
Zusätzlich kann gem. § 46 Abs. 5 Satz 2 FOBOSO eine mündliche Prüfung nach der Korrektur der schriftlichen Arbeit abgehalten werden, deren Ergebnis in die Gesamtbewertung eingeht; sie muss abgehalten werden, wenn die Seminararbeit mit der Note 5 oder 6 (weniger als 4 Punkte) bewertet wurde.
Bei Nichtabgabe oder erwiesenem Plagiat entfällt die Pflicht zum Angebot einer zusätzlichen mündlichen Prüfung; die Kann-Regelung bleibt dabei unbenommen.
Die mündliche Prüfung dient der Abklärung der erreichten Punktezahl (Note) beim Gesamtergebnis der Seminararbeit.
Rechtliche Grundlagen (FOBOSO §46)
(1) 1 In der Jahrgangsstufe 13 ist eine Seminararbeit anzufertigen. 2 Hierzu besuchen die Schülerinnen und Schüler, die nicht mit der Fachhochschulreife den Schulbesuch beenden möchten, am Ende der Jahrgangsstufe 12 ein mindestens 60 Stunden umfassendes und von der Schule zu betreuendes Seminar. 3 Der Unterricht dient der Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und der Erarbeitung bzw. Auswahl der Themen der Seminararbeit. 4 Wählbar ist ein fachbezogenes oder fächerübergreifendes Thema in einem Pflichtfach.
(2) 1 Die Themen der Seminararbeit werden in der Vollzeitform zum Ende der Jahrgangsstufe 12, in der Teilzeitform zum Ende der Jahrgangsstufe 12/2 vergeben. 2 Die Seminararbeit muss in der Vollzeitform spätestens am ersten Unterrichtstag im Oktober, in der Teilzeitform spätestens am ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien in der Jahrgangsstufe 13/1 abgeliefert werden.
(3) 1 Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 27 Abs. 6 in die Fachoberschule oder gemäß § 28 Abs. 6 in die Berufsoberschule aufgenommen werden, wählen das Thema der Seminararbeit im Einvernehmen mit den betroffenen Lehrkräften zu Beginn der Jahrgangsstufe 13. 2 Die Seminararbeit muss in diesen Fällen in der Vollzeitform spätestens eine Woche nach Ende der Weihnachtsferien, in der Teilzeitform spätestens eine Woche nach Ende der Osterferien in der Jahrgangsstufe 13/1 abgeliefert werden. 3 Schülerinnen und Schüler nach Satz 1 können auf Antrag an der Seminarphase teilnehmen; im Fall der Teilnahme gelten die Fristen des Abs. 2.
(4) Die Schule kann in besonderen Fällen, insbesondere bei nachgewiesener längerer Erkrankung, Fristverlängerung gewähren.
(5) 1 Grundlage der Bewertung der Seminararbeit sind die Leistungen im Rahmen der Seminarphase und die schriftliche Arbeit. 2 Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung nach Korrektur der schriftlichen Arbeit abgehalten werden, deren Ergebnis in die Gesamtbewertung eingeht; sie muss abgehalten werden, wenn die Seminararbeit mit der Note 5 oder 6 (weniger als 4 Punkte) bewertet wurde, ausgenommen bei Nichtabgabe oder erwiesenem Plagiat. 3 § 65 Abs. 2 findet für die Seminararbeit keine Anwendung.
(6) 1 Das Thema bzw. eine Kurzform des Themas der Seminararbeit, die erreichte Punktzahl und die erzielte Note sind im Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife bzw. im Jahreszeugnis auszuweisen. 2 Das Ergebnis der Seminararbeit wird bei der Ermittlung der Durchschnittsnote wie ein Pflichtfach gewertet.
(7) [1] 1 Wiederholt die Schülerin oder der Schüler die Jahrgangsstufe 13, bleibt das Ergebnis der Seminararbeit auf Antrag erhalten. 2 Bei Anfertigung einer neuen Seminararbeit kann sich die Schülerin oder der Schüler für eines der beiden Ergebnisse entscheiden.