Aufnahmevoraussetzungen (FOS)
Die Aufnahme in die Fachoberschule ist nur in die Jahrgangsstufe 11 möglich und setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses sowie die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule voraus.
Zeugnisse nicht staatlich anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine rechtzeitige Rücksprache an der Fachoberschule.
Nachweis des mittleren Schulabschlusses
Der mittlere Schulabschluss kann nachgewiesen werden durch:
- das Abschlusszeugnis einer Realschule,
- das Abschlusszeugnis einer Wirtschaftsschule,
- die Oberstufenreife eines Gymnasiums oder das Zeugnis über die bestandene Besondere Prüfung,
- das Zeugnis der Fachschulreife einer bayerischen beruflichen Schule,
- den mittleren Schulabschluss einer bayerischen Hauptschule,
- ein anderes vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus allgemein oder im Einzelfall als den Abschlusszeugnissen nach Nr. 1 bis 5 gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Eignung
Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule wird nachgewiesen durch
- die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
- einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.
- einen erfolgreichen Besuch der
FOS-Vorklasse.
Eignungsprüfung
Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der genannten Fächer keine Note nachweist, muss sich in diesem Fach einer Eignungsprüfung unterziehen.
Der Notendurchschnitt in
- Deutsch,
- Englisch und
- Mathematik
muss nach dieser Eignungsprüfung ebenfalls wiederum 3,5 sein.
Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Gestaltung
Für die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Gestaltung ist zusätzlich eine unmittelbar vorausgehende Aufnahmeprüfung abzulegen, in der die bildnerisch-praktischen Fähigkeiten des Bewerbers nachzuweisen sind. Zu den von der Schule gestellten Themen sind zwei Arbeiten (eine Arbeit nach der Wirklichkeit und eine aus der Vorstellung) anzufertigen. Die Arbeitszeit für jede Aufgabe beträgt 120 Minuten.
Aufnahmeprüfungen der letzten Jahre finden Sie hier.