Aufnahme & Anmeldung – BOS

Aufnahmebedingungen

Der mittlere Schulabschluss kann nachgewiesen werden durch:

  1. das Abschlusszeugnis einer Realschule,
  2. das Abschlusszeugnis einer Wirtschaftsschule,
  3. die Oberstufenreife eines Gymnasiums oder das Zeugnis über die bestandene Besondere Prüfung,
  4. das Zeugnis der Fachschulreife einer bayerischen beruflichen Schule,
  5. den mittleren Schulabschluss einer bayerischen Hauptschule,
  6. ein anderes vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus allgemein oder im Einzelfall als den Abschlusszeugnissen nach Nr. 1 bis 5 gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist

  • eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinn des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder
  • eine zweijährige schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  • eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes oder
  • eine mindestens fünfjährige beruflicher Tätigkeit.

Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule wird nachgewiesen durch

  • die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.
  • einen erfolgreichen Besuch der BOS-Vorklasse.

Wer im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses nicht den Notendurchschnitt von mindestens 3,5 (D, E, M) aufweist, kann die Eignung durch eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern D, E, M  nachweisen.

Bewerber, die im unmittelbar vorausgehenden Schuljahr nicht Schüler der Berufsoberschule waren („Seiteneinsteiger“), können in die Jahrgangsstufe 13 eintreten, wenn sie

  • die uneingeschränkte Fachhochschulreife nachweisen können oder
  • im Zeugnis der Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule die Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 13 erhalten haben.

Die endgültige Aufnahme hängt ab vom Bestehen der Probezeit, die bis zum 15. Dezember dauert.

Vor dem Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 kann man die bis zum mittleren Schulabschluss erworbenen Kenntnisse im freiwillig zu besuchenden einjährigen Vorkurs auffrischen.

Der Unterricht findet am Samstag vormittag statt.

Er umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.

In den Vorkurs können nur Bewerber aufgenommen werden, die die schulischen und beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule erfüllen; sie können sich auch im letzten Jahr der Berufsausbildung oder Berufserfahrung befinden.

Ein besonderer Notendurchschnitt muss nicht nachgewiesen werden.

Bewerber mit beruflichem mittlerem Schulabschluss weisen trotz vertiefter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten erfahrungsgemäß besonders in den Abschlussprüfungsfächern Defizite auf.

Ein besonderer Notendurchschnitt muss nicht nachgewiesen werden.

In die BOS-Vorklasse können auch Bewerber eintreten, die den mittleren Schulabschluss der Hauptschule oder der Wirtschaftsschule (ohne Mathematik) erworben haben.

Bewerber ohne mittleren Schulabschluss, die eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können in die Vorklasse eintreten, wenn sie eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen und hierin einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erzielen, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf.

Bei erfolgreichem Abschluss der Vorklasse vermittelt das Jahreszeugnis der Vorklasse den mittleren Schulabschluss.

Die endgültige Aufnahme hängt vom Bestehen der Probezeit ab, die bis zum 15. Dezember dauert.

Mit welcher Berufsausbildung können Sie welche Ausbildungsrichtung der Berufsoberschule wählen?

Eine Liste mit Berufen und der entsprechenden Zuordnung finden Sie hier.

Sollte Ihr Beruf nicht dabei sein, kann Ihnen unser Beratungslehrer weiterhelfen.

Anmeldung – Ablauf

Eine Zusammenstellung der für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie unten auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass ohne vollstängige Anmeldeunterlagen eine Anmeldung nicht möglich ist.

Die Abgabe aller Anmeldeunterlagen hat persönlich an der Schule im Anmeldezeitraum zu erfolgen.

Prüfen Sie anhand der Checkliste (BOS), ob Ihre Unterlagen wirklich vollständig sind!

Öffnungszeiten des Sekretariats während des Anmeldezeitraums

Die Anmeldung ist in den Zeiten

  • Montag – Mittwoch, Freitag
    von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • Donnerstag
    von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

möglich.

Anmeldeunterlagen

Nachdem Sie die Schulanmeldung ONLINE vollständig durchlaufen haben, sind alle entsprechenden Dokumente auszudrucken, gegebenenfalls noch manuell auszufüllen und falls angegeben zu unterschreiben.

Der Schullaufbahnbogen ist in der Online-Anmeldung enthalten und muss lückenlos ausgefüllt werden. Verwenden Sie pro Schuljahr eine eigene Zeile.

(Das PDF-Dokument kann auch am Computer – z.B. im Adobe PDF Reader – ausgefüllt werden.)

Die Anmeldebescheinigung ist in der Online-Anmeldung enthalten.

Wenn die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist:

  • Den Berufsausbildungsvertrag im Original.
  • Das letzte Jahreszeugnis der Berufsschule.
  • Das Zeugnis des mittleren Schulabschlusses, falls vorhanden.

 

Wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde:

  • Das Abschlusszeugnis der Berufsschule (im Original).
  • Den Brief der IHK („Prüfung bestanden“).
  • Die Urkunde der IHK oder Handwerkskammer.

Das Ausweisdokument muss im Original vorgelegt werden.

Lückenloser tabellarischer Lebenslauf (am Computer erstellt).
Dieser ist mit Datum und Unterschrift zu versehen.

Ein amtliches Führungszeugnis wird benötigt, wenn der Bewerber im aktuellen Schuljahr keine öffentliche Schule besucht hat.

Falls die 11. oder 12. Klasse eines Gymnasiums besucht wird, bitte eine Schulbescheinigung vorlegen. Bei einem freiwilligen sozialen Jahr bitte eine Bescheinigung vorlegen.

Passbild, das auf der Rückseite mit Name und Geburtsdatum zu versehen ist.

Das Merkblatt herunterladen, durchlesen und die Empfangsbestätigung unterschrieben und mit Datum versehen zur Anmeldung mitbringen.

Hier sind zwei Masernimpfungen nachzuweisen.

Wenn Sie an Legasthenie oder einer anderen dauernden Beeinträchtigung leiden, können Sie einen Nachteilsausgleich (z.B. Arbeitszeitverlängerung bei Prüfungen) beantragen. Das entsprechende Formular ist zur Anmeldung mitzubringen.

Download Formular Nachteilsausgleich
Download Formular Lese-Rechtschreibstörung

 

Unterlagen vollständig?

Unsere Checkliste hilft,
alles im Blick zu behalten.

Download Checkliste BOS