FAQ zur fpA
Alle Informationen zum Praktikum finden Sie auch hier in der ihrer Ausbildungsrichtung entsprechenden Präsentation.
Ausbildungsrichtung Wirtschaft:
F11_WV
Ausbildungsrichtung Sozialwesen:
Ausbildungsrichtung Gesundheit:
Ausbildungsrichtung Technik:
Ausbildungsrichtung Gestaltung:
Jede Schüler/-in der 11.Klasse der Fachoberschule muss Praktika im Umfang von ca. 18 Wochen absolvieren.
In der Regel werden die 18 Wochen Praktikum in Blöcke von zwei Wochen unterteilt. Diese zweiwöchigen Praktikumsblöcke wechseln sich mit zweiwöchigen Unterrichtsblöcken ab.
Die Schule verfügt über einen großen Stellenpool in ihrem Einzugsgebiet. Die Schüler/-innen suchen sich vorab selbständig eine Praktikumsstelle, die zu ihrer Ausbildungsrichtung passt. Die Schüler/-innen holen sich dazu vorab die Zustimmung ihres Praktikumsbetreuers an der FOS ein.
Hier finden Sie mögliche Praktikumspartner für die Ausbildungsrichtungen Wirtschaft, Sozialwesen, Gesundheit, Technik und Gestaltung.
- In der zweiten Schulwoche mit den a- und c-Klassen.
- Ab der vierten Schulwoche mit den b- und d-Klassen.
- Die Einteilung in die Klassen erfolgt nach übergeordneten Gesichtspunkten wie z.B.: Wunsch nach einem Auslandspraktikum, geographische Zuordnung der Betreuungslehrkräfte.
Für jede Schüler/-in wird eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung abgeschlossen.
- Für die Schüler/-innen der Ausbildungsrichtung Gestaltung findet die fachpraktische Ausbildung im Wechsel (zum Halbjar) in den schuleigenen Werkstätten sowie in Praktikumsstellen (Unternehmen/Einrichtungen) außerhalb der Schule statt.
- Die Schüler/-innen der Ausbildungsrichtung Gesundheit absolvieren ihr Praktikum ausschließlich in Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (Prävention/Diagnostik, Therapie und Pflege), wobei sie jeweils mindestens zwei aufeinanderfolgende Praktikumsblöcke in der gleichen Einrichtung ableisten werden.
- Die Schüler/-innen der Ausbildungsrichtung Sozialwesen besuchen i.d.R. drei unterschiedliche Praktikumsstellen (Bereiche Pflege, Erziehung und soziale Arbeit), wobei sie jeweils mindestens zwei aufeinanderfolgende Praktikumsblöcke in der gleichen Einrichtung ableisten werden.
- Für die Schüler/-innen der Ausbildungsrichtung Technik findet die fachpraktische Ausbildung im Wechsel in den schuleigenen Werkstätten sowie in Praktikumsstellen (Unternehmen/Einrichtungen) außerhalb der Schule statt (Wechsel zum Halbjahr).
- Die Schüler/-innen der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung besuchen i.d.R. ebenfalls drei Praktikumseinrichtungen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege, wobei sie mindestens zwei aufeinanderfolgende Praktikumsblöcke in dem gleichen Betrieb ableisten sollen.
Es wird erwartet, dass die Schüler/-innen mindestens zwei zweiwöchige Praktikumsblöcke in einer Einrichtung / einem Betrieb absolvieren.
Die Schüler/-innen entschuldigen sich im Krankheitsfall umgehend in der Schule und in der Praktikumsstelle.
Die Wochenarbeitszeit soll 34 Stunden betragen. Die Arbeitszeiten richten sich nach den in der Praktikumseinrichtung üblichen Arbeitszeiten; es gilt jedoch das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Ein Praktikum ist nur im Einzugsbereich unserer Schule möglich, d.h. schulnah oder wohnortnah.
Die Schüler/-innen haben in den Ferien und an unterrichtsfreien Tagen praktikumsfrei.
