Formularcenter
Schülerangelegenheiten
- Antrag Beurlaubung
- Antrag Nachtermin
- Antrag Wiederholung der Jahrgangsstufe
- Antrag Anerkennung einer zweiten Fremdsprache
- Antrag Parkerlaubnis Schülerparkplätzen
- Antrag Teilnahme am kath. ev. Religionsunterricht
- Antrag Anmeldung zum Tutorium
- Antrag Ärztliche Bescheinigung Befreiung vom Schulsport
- Antrag Entschuldigung Schulversäumnis
- Antrag Mitgabe von schriftlichen Leistungsnachweisen
Information und Präsentationen
- Elterninformation Auslandspraktikum in Cork und Triest
- Präsentation Elternabend der 11. Klassen
- Präsentation Eltern-Beiratswahl und Klassen-Elternversammlung 12. + 13. Klasse (21.10.2025)
Fachpraktische Ausbildung
- Deckblatt Nachweisheft
- Wochenplaner 2025/2026
- Rundschreiben fpA aktuell (Nachweisheft)
- Auszug FOSBOSO
- Haftpflichtversicherung
- Tätigkeitsnachweis
- Bestätigung Praktikumsplatz
- Deckblatt Berichtsheft
Sonstiges
EXTERN:
BAföG (Ausbildungsförderung)
Die Schülerinnen und Schüler, welche die Vollzeitklassen der Beruflichen Oberschule besuchen, sind BAföG-berechtigt. Dabei wird nach derzeitigem Stand in der Vorklasse die Förderung elternabhängig, in der 12 und 13 wird der Höchstsatz elternunabhängig gewährt.
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, dort können weitere Auskünfte eingeholt werden. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Stadt und des Landratsamtes Bayreuth sowie der Ämter weiterer Landkreise.
Die Anträge der 13. Klassen werden für Stadt und Landkreis Bayreuth ausschließlich von schulverwaltung@stadt.bayreuth.de bearbeitet! Eine Online-Antragstellung für BAföG ist unter https://bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG möglich.
Die für BOS- und FOS-Schüler beim Bafög-Amt vorzulegende Bescheinigung finden sie hier:
Bitte ergänzen Sie die Daten des Antragsstellers und legen es zur Kontrolle und Unterschrift rechtzeitig im Sekretariat vor.
Kostenfreiheit des Schulwegs
Sie benötigen den Antrag VGN-Verbundpass Online
+ entsprechenden Antrag ihrer jeweiligen Stadt oder ihres Landkreises!
Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Städte bzw. Landkreise:
Für die Neuausstellung, Ersatzausstellung, Verlängerungen von Verbundpässen als Berechtigung für Schülerwertmarken, das 365-Euro-Teckt VGN.
https://www.vgn.de/fuer/schueler/
Nicht alle Landkreise sind diesem Verbund angeschlossen. Wenden Sie sich bitte dann an das entsprechende Landratsamt oder die Stadtverwaltung.